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Wo finde ich Informationen?

Wenden Sie sich an Ihren lokalen Vertriebsmitarbeitenden oder die örtliche Werksleitung – siehe https://www.hydro.com/de-DE/uber-hydro/hydro-weltweit/

Siehe https://aluminium-stewardship.org/about-asi/asi-members/norsk-hydro/

Siehe https://www.hydro.com/en-NO/about-hydro/corporate-governance/policies-and-tools/

Siehe https://www.hydro.com/en-NO/privacy/

Siehe https://www.hydro.com/en-NO/careers/

Siehe https://www.hydro.com/en-NO/about-hydro/sponsorships/

Welche Anliegen sind zu melden und wie?

 

Wir alle haben die Verantwortung, potenziell illegales, unethisches oder unerwünschtes Verhalten unverzüglich anzusprechen. Das Melderecht und teilweise auch die Meldepflicht gilt für alle Mitarbeitenden sowie eingesetztes Personal.

Hydro ermutigt die Mitarbeitenden, Fragen zu stellen, Rat einzuholen, Bedenken zu äußern und mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften und interne Verfahren zu melden.

Sie können alle Bedenken über potenziell illegales, unethisches oder unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit Hydros Geschäften und Aktivitäten melden. Beispiele für meldepflichtiges Verhalten sind:

  • Korruption und Bestechung
  • Betrügerische Buchhaltung
  • Geldwäsche
  • Interessenskonflikte
  • Unbefugte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Scheinbeschäftigung
  • Betrügerische Rechnungsstellung
  • Steuerhinterziehung
  • Missbrauch von Firmengeldern
  • Gesundheits- und Sicherheitsbedenken der Gemeinschaft
  • Fehlverhalten von Geschäftspartnern (Lieferanten, Auftragnehmer, Joint Venture, Agentur usw.) (z. B. gefährliche Arbeitsbedingungen, Belästigung und Diskriminierung, Korruption und Bestechung)
  • Moderne Sklaverei
  • Andere Menschenrechtsverletzungen

Sicherheitsbedrohungen und gefährliche Arbeitsbedingungen sollten normalerweise in IMS oder Synergi gemeldet werden.

Hydro ermutigt die Mitarbeitenden, Fragen zu stellen, Rat einzuholen, Bedenken zu äußern und mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften und interne Verfahren zu melden.

Wie im Verhaltenskodex und in den Lenkungsdokumenten von Hydro dargelegt, sind Mitarbeitende verpflichtet, über Folgendes Bericht zu erstatten:

Normalerweise sollten Sie Bedenken Ihrem Vorgesetzten melden. Wenn es Ihnen unangenehm ist, sich bei Ihrem Vorgesetzten zu melden, oder wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Vorgesetzter auf ein Anliegen nicht angemessen eingegangen ist, können Sie sich wenden an:

  • Den Vorgesetzten Ihres Vorgesetzten/Managers
  • Ihren Werks-/Standortleiter
  • Jeden Mitarbeitenden der Personalabteilung
  • Jedes Mitglied der Rechtsabteilung
  • Jedes Mitglied von Compliance
  • Jedes Mitglied von HSE
  • Jedes Mitglied von Group Internal Audit & Investigations

Die AlertLine von Hydro kann verwendet werden, wenn Sie sich unwohl dabei fühlen, sich an eine der anderen oben aufgeführten Personen zu wenden.

Hydro duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeitende, die sich in gutem Glauben äußern, indem sie eine Frage stellen, Bedenken äußern, einen mutmaßlichen Verstoß melden oder an einer unternehmensinternen Untersuchung teilnehmen. Vergeltungsmaßnahmen sind negative Maßnahmen gegen jemanden, der Bedenken gemeldet hat. Der Verhaltenskodex von Hydro verbietet diese Handlung. Gleichzeitig werden böswillige und vorsätzlich falsche Meldungen nicht toleriert. Jeder, der sich wissentlich an Vergeltungsmaßnahmen beteiligt oder wissentlich einen falschen Bericht einreicht, muss mit Disziplinarmaßnahmen, einschließlich einer möglichen Kündigung, rechnen. Wenn Sie Vergeltungsmaßnahmen am Arbeitsplatz vermuten, müssen Sie dies unverzüglich der Hydro AlertLine oder einer der anderen oben genannten Meldemöglichkeiten melden.

Ja, Sie können Bedenken über die AlertLine von Hydro melden. Siehe «Welche Bedenken kann ich melden».

Sie können Bedenken über möglicherweise illegales, unethisches oder unerwünschtes Verhalten im Zusammenhang mit den Operationen und Aktivitäten von Hydro melden.

Beispiele für meldepflichtiges Verhalten sind:

  • Korruption und Bestechung
  • Betrügerische Buchhaltung
  • Geldwäsche
  • Interessenskonflikte
  • Unbefugte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen
  • Scheinbeschäftigung
  • Betrügerische Rechnungsstellung
  • Steuerhinterziehung
  • Missbrauch von Firmengeldern
  • Gesundheits- und Sicherheitsbedenken der Gemeinschaft
  • Fehlverhalten von Geschäftspartnern (Lieferanten, Auftragnehmer, Joint Venture, Agentur usw.) (z. B. gefährliche Arbeitsbedingungen, Belästigung und Diskriminierung, Korruption und Bestechung)
  • Moderne Sklaverei
  • Andere Menschenrechtsverletzungen

Siehe https://www.hydro.com/en-NO/contact-us/

Alle Bedenken werden gemäß Hydros Verfahren für das Alert Case Management und interne Untersuchungen behandelt.

Über die AlertLine gemeldete Warnungen werden von Hydro Group Internal Audit & Investigations (GIA&I) bearbeitet. Abhängig von der Art der gemeldeten Bedenken entscheidet GIA&I, wie die über die AlertLine gemeldeten Bedenken weiterverfolgt werden, einschließlich der Frage, ob Personalabteilung, Rechtsberater, Finanzfunktionen, HSE, Nachhaltigkeit oder andere Abteilungen einbezogen werden sollten.

GIA&I ist nicht Teil der Linienorganisation von Hydro und behandelt Ihre Anliegen vertraulich, mit Objektivität und professioneller Diskretion. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Information Handling Handbook vertraulich behandelt. In allen Phasen des Prozesses wird GIA&I sein Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen.

Je nach Art und Schweregrad der gemeldeten Bedenken könnte GIA&I die Warnung zur weiteren Nachverfolgung an den zuständigen Geschäftsbereich weiterleiten.

Wir ermutigen dazu, Personen zu melden, die in gutem Glauben Bedenken hinsichtlich illegalen, unethischen oder unerwünschten Verhaltens äußern, und werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen sie ergreifen. Vergeltungsmaßnahmen sind negative Maßnahmen gegen jemanden, der Bedenken gemeldet hat. Der Verhaltenskodex von Hydro verbietet diese Handlung.

Wie in der Menschenrechtsrichtlinie von Hydro angegeben, arbeiten wir in Situationen, in denen wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte feststellen, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben, an der Zusammenarbeit, der Förderung des Zugangs zu und/oder der Bereitstellung fairer Abhilfemaßnahmen.

Ja, Sie können über die AlertLine anonym melden. Bitte melden Sie sich später mit den Anmeldedaten an, die Sie beim Erstellen des Berichts erhalten haben, um nach Feedback oder Fragen zu suchen.

In allen Phasen des Prozesses wird GIA&I sein Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich zu identifizieren, wird GIA&I daran arbeiten, alle Informationen zu schützen, die Ihre Identität preisgeben. GIA&I muss jedoch möglicherweise Ihre Identität gegenüber vertrauenswürdigen Partnern offenlegen, wenn dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einer internen Untersuchung erforderlich ist. GIA&I wird Sie vor einer solchen Offenlegung informieren und sich künftig auf die Sicherung Ihrer Integrität konzentrieren.

Je nach Inhalt der Meldung kann es einige Einschränkungen geben, wie wir anonymen Meldungen nachgehen können.

In allen Phasen des Prozesses wird GIA&I sein Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich zu identifizieren, wird GIA&I daran arbeiten, alle Informationen zu schützen, die Ihre Identität preisgeben. GIA&I muss jedoch möglicherweise Ihre Identität gegenüber vertrauenswürdigen Partnern offenlegen, wenn dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einer internen Untersuchung erforderlich ist. GIA&I wird Sie vor einer solchen Offenlegung informieren und sich künftig auf die Sicherung Ihrer Integrität konzentrieren.

Die AlertLine wird in Übereinstimmung mit dem norwegischen Arbeitsumgebungsgesetz und den europäischen Datenschutzgrundsätzen betrieben. Dies beinhaltet unter anderem in der Regel eine Informationspflicht gegenüber den in einem Ermittlungsbericht beschuldigten Personen, die in der Regel das Recht haben, Sachverhalte zu kommentieren und/oder zu berichtigen. Sofern nicht anders vereinbart, geben Informationen an im Bericht erwähnte Personen nicht Ihre Identität preis (falls übermittelt).

Ja, wenn Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen oder sich mit den bereitgestellten Zugangsdaten bei der AlertLine anmelden.

Je nach Anliegen, Gesetzen und Vorschriften und Datenschutzbestimmungen sind wir möglicherweise nicht immer in der Lage, alle Einzelheiten der Meldung, Untersuchung oder Folgeaktivitäten zu veröffentlichen.

Möglicherweise möchten die Behörden mit Ihnen sprechen, und möglicherweise wird Ihre Identität vom Gericht verlangt. GIA&I wird Sie vor einer solchen Offenlegung informieren und sich künftig auf die Sicherung Ihrer Integrität konzentrieren. In allen Phasen des Prozesses wird GIA&I sein Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich zu identifizieren, wird GIA&I daran arbeiten, alle Informationen zu schützen, die Ihre Identität preisgeben.

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